Der Widerrufsbutton kommt: Was dein Shopify-Shop bis 19. Juni 2026 erledigt haben muss
Ab dem 19. Juni 2026 gilt für österreichische Online-Shops eine neue Pflicht: der Widerrufsbutton. Wer Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen verkauft, muss seinen Kund:innen ab diesem Stichtag einen klar gekennzeichneten Button bzw. Link anbieten, über den sie ihren Kauf mit wenigen Klicks widerrufen können. Versteckte Footer-Links oder ein PDF im Kundenkonto reichen nicht mehr.
In diesem Beitrag erfährst du, was der Widerrufsbutton genau ist, welche rechtlichen Anforderungen gelten, wie du ihn in deinem Shopify-Shop umsetzt und worauf du vor dem Stichtag unbedingt achten solltest.
Was ist der Widerrufsbutton – und worin unterscheidet er sich vom Kündigungsbutton?
Hinter der neuen Pflicht steht die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673. In Österreich wird sie über das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz (VerbRÄG 2026) umgesetzt und in § 13a FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) verankert.
Der Grundgedanke ist einfach: Verbraucher:innen sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben – also direkt über die Website, ohne den Umweg über Formularbriefe, Telefonate oder schwer auffindbare Adressen.
Wichtig ist die Abgrenzung zu einem Begriff, den viele schon kennen: dem Kündigungsbutton. Beide klingen ähnlich, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben:
- Der Kündigungsbutton betrifft laufende Dauerschuldverhältnisse (z. B. Abos, Verträge mit regelmäßiger Zahlung) und beendet diese für die Zukunft.
- Der Widerrufsbutton betrifft das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Hier wird der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist vollständig rückgängig gemacht – etwa, weil die bestellte Ware doch nicht passt.
Beide Funktionen müssen klar voneinander getrennt sein. Wer bereits einen Kündigungsbutton im Einsatz hat, ist mit dem Widerrufsbutton also noch nicht automatisch versorgt.
Für wen gilt die Pflicht?
Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Verbraucher:innen über eine Online-Benutzeroberfläche Fernabsatzverträge abschließen, für die ein Widerrufsrecht besteht. Das umfasst nicht nur klassische Webshops, sondern auch Verkäufe über Plattformen, Apps und vergleichbare digitale Oberflächen.
Maßgeblich ist der Vertragsabschlusszeitpunkt: Die Pflicht gilt für alle Verträge, die ab dem 19. Juni 2026 geschlossen werden. Für einen typischen österreichischen Shopify-Shop im B2C-Bereich heißt das in aller Regel: Ja, der Widerrufsbutton ist Pflicht.
Die rechtlichen Anforderungen im Detail
Damit der Widerrufsbutton seinen Zweck erfüllt, stellt das Gesetz konkrete Anforderungen. Der Button muss:
- gut lesbar mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein,
- auf der Online-Benutzeroberfläche hervorgehoben und leicht zugänglich platziert sein,
- während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar sein.
Eine Beschränkung auf den eingeloggten Kundenbereich oder ein unscheinbarer Link ganz unten im Footer genügt ausdrücklich nicht. Übrigens: Es muss nicht zwingend ein technischer „Button“ sein – ein klar bezeichneter, ebenso auffälliger Link kann nach aktuellem Stand ausreichen. Entscheidend ist die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit.
Der Klick auf den Widerrufsbutton muss zu einem elektronischen Formular führen, in dem Verbraucher:innen folgende Angaben machen können:
- ihren Namen,
- Angaben zur Identifizierung des Vertrags, von dem sie zurücktreten (z. B. Bestellnummer),
- Angaben zum Kommunikationsweg, über den sie die Eingangsbestätigung für ihren Widerruf erhalten möchten (z. B. E-Mail-Adresse).
Nach Absenden der Erklärung muss dem oder der Kund:in eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugehen. Praktisch heißt das: Der Widerruf läuft in zwei Schritten ab – Button anklicken, Formular ausfüllen und absenden – und das System muss die Erklärung sauber dokumentieren und bestätigen.
Was passiert bei einem Verstoß?
Das Thema ist kein „Nice-to-have“. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Im EU-Rahmen sind für Unternehmen mit hohem Jahresumsatz Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes vorgesehen; bei kleineren Unternehmen können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen.
So setzt du den Widerrufsbutton in deinem Shopify-Shop um
Die gute Nachricht: In Shopify lässt sich die Anforderung mit überschaubarem Aufwand abbilden. Hier ein praxisorientierter Fahrplan.
1. Eine eigene „Vertrag widerrufen“-Seite anlegen. Erstelle in Shopify unter Online-Shop → Seiten eine dedizierte Seite mit dem Widerrufsformular. Auf dieser Seite stehen die Pflichtfelder (Name, Bestell-/Vertragsidentifikation, Kontaktweg für die Bestätigung). Achte auf eine eindeutige Beschriftung und klare Nutzerführung.
2. Den Button prominent und dauerhaft sichtbar machen. Verlinke die Seite gut sichtbar – etwa über einen hervorgehobenen Button in der Hauptnavigation, im Header-Bereich oder in einem auffälligen, eigenständigen Menüpunkt. Der reine Footer-Link genügt nicht. Ziel ist, dass Kund:innen den Widerruf während der gesamten Frist ohne Suchen finden.
3. Das Formular technisch sauber lösen. Je nach Setup kannst du ein Formular über dein Theme, über eine Formular-App aus dem Shopify App Store oder über eine eingebettete Lösung umsetzen. Wichtig ist, dass die Eingaben zuverlässig bei dir ankommen und automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail an die Kund:innen ausgelöst wird.
4. Prozesse im Hintergrund festlegen. Klär intern, wer eingehende Widerrufe bearbeitet, wie sie dokumentiert werden und wie die Rückabwicklung (Rückzahlung, Retoure) abläuft. Eine saubere Eingangsbestätigung und Nachverfolgbarkeit schützen dich im Streitfall.
5. Bestehende Widerrufsbelehrung prüfen. Der Button ersetzt nicht deine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular – er kommt zusätzlich dazu. Stelle sicher, dass alle Bausteine konsistent zusammenpassen.
Fazit
Der Widerrufsbutton ist ab dem 19. Juni 2026 Pflicht. Für österreichische Shopify-Shops ist die Umsetzung mit der richtigen Vorbereitung gut zu schaffen: eine klar beschriftete Widerrufsseite, ein prominent platzierter Button, ein funktionierendes Formular mit automatischer Eingangsbestätigung und saubere interne Abläufe.
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